Ich bin überzeugt, dass die Art der Datenerfassung, -speicherung und -verarbeitung über den Streamer.bot – sowohl durch mich als auch durch andere Streamer, die mein Tool nutzen – nicht nur mit den Twitch-Richtlinien, sondern auch mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. Meine Argumentation stützt sich auf drei Kernpunkte:
1. Persönliche und interne Nutzung als Basis für berechtigtes Interesse
Für mich und jeden Streamer, der mein Tool nutzt, steht die ausschließliche, persönliche und interne Nutzung der Daten im Vordergrund. Jeder Streamer sendet seine eigenen Daten über seinen eigenen Broadcaster-Account und seinen eigenen Streamer.bot an das Tool. Das ist entscheidend. Diese Daten werden dann auch nur für die Verbesserung der eigenen Streams verwendet. Dieser Fokus auf die interne Optimierung des eigenen Angebots fällt unter den Gedanken der "persönlichen Nutzung" von Tools, wie sie in den Twitch Simulcasting-Richtlinien erwähnt wird.
Aus DSGVO-Sicht lässt sich dies auf ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen. Das berechtigte Interesse liegt hier in der Optimierung und Verbesserung des eigenen Stream-Erlebnisses für die Zuschauer. Es geht nicht darum, Daten anderer zu nutzen, sondern jedem Streamer die Möglichkeit zu geben, seine eigenen Stream-Erlebnisse zu optimieren und so ein besseres Angebot für seine Community zu schaffen. Da die Daten nicht kommerziell verwertet oder an Dritte weitergegeben werden, überwiegen die Interessen des Streamers an der Optimierung in der Regel die Interessen der betroffenen Personen (Zuschauer), deren Daten – wie im nächsten Punkt beschrieben – umfassend anonymisiert werden.
2. Konsequente Anonymisierung schützt die Privatsphäre
Ein weiterer wichtiger Punkt, der die DSGVO-Konformität untermauert, ist die umfassende Anonymisierung der Daten. Die Twitch-ID wird bereits vom Streamer.bot anonymisiert, bevor sie überhaupt in meiner Datenbank landet. Ich speichere auch keine IP-Adressen oder E-Mail-Adressen. Diese Daten erhalte ich weder vom Streamer.bot noch über die Twitch-API.
Diese konsequente Anonymisierung ist entscheidend, da anonymisierte Daten nicht mehr als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO gelten. Sobald die Daten nicht mehr einer identifizierbaren oder identifizierten natürlichen Person zugeordnet werden können – und genau das ist durch die Anonymisierung der Twitch-ID und das Nicht-Speichern weiterer PII sichergestellt –, unterliegen sie nicht mehr den strengen Anforderungen der DSGVO. Dies ist ein proaktiver Schritt, der weit über das Minimum hinausgeht und die Privatsphäre der Nutzer umfassend schützt.
3. Kein kommerzieller Hintergrund vermeidet problematische Verwertung
Der dritte und ebenso wichtige Punkt ist, dass kein kommerzieller Hintergrund besteht. Weder ich noch die Streamer, die mein Tool nutzen, verfolgen kommerzielle Ziele mit der Datenerfassung. Es geht nicht um den Weiterverkauf der Daten, die Erstellung von Nutzerprofilen für Marketingzwecke oder die kommerzielle Nutzung von Twitch-Diensten, was gemäß den Nutzungsbedingungen untersagt wäre.
Mein Fokus liegt ausschließlich auf der Analyse zur Verbesserung des Stream-Erlebnisses für die Zuschauer. Das Tool wird kostenfrei und ohne Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt. Dies untermauert das berechtigte Interesse weiter, da keine finanziellen Motive im Vordergrund stehen, die möglicherweise die Interessen der Betroffenen überwiegen könnten.